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DEXTRA – Fair für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

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Equal - Pay-Prinzip
 

DEXTRA Sp. z o.o. arbeitet nach dem „Equal-Pay-Prinzip“
Das bedeutet gleiche Bezahlung für unsere Leiharbeitnehmer in der zeit der Überlassung, wie bei einem vergleichbaren Arbeitnehmer unseres Auftragsgebers.

Das ist fair – für beide Seiten.

Die Firma Dextra hat die Elrlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung gemäß §1 und §2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG).
Das heißt, DEXTRA Sp. z o.o. arbeitet konform zum deutschen Recht und nach deutschen Standards