DEXTRA Sp. z o.o. arbeitet nach dem „Equal-Pay-Prinzip“
Das bedeutet gleiche Bezahlung für unsere Leiharbeitnehmer in der zeit der Überlassung, wie bei einem vergleichbaren Arbeitnehmer unseres Auftragsgebers.
Das ist fair – für beide Seiten.
Die Firma Dextra hat die Elrlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung gemäß §1 und §2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG).
Das heißt, DEXTRA Sp. z o.o. arbeitet konform zum deutschen Recht und nach deutschen Standards